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 Das erfolgreiche Bestehen der einzelnen 
 LEK ist jeweils Voraussetzung für die  
 Zulassung zum nächsten Schritt der  
 Aus bildung. 
 Ziel der Ausbildung ist es, die für die Sifa- 
 Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, 
  wie z. B.  
 •  Fachkompetenz auf dem Gebiet der  
 Arbeitssicherheit und des Gesundheits - 
 schutzes 
 •  Methodenkompetenz (Kenntnisse von  
 Methoden und strukturierten Vor - 
 gehensweisen) 
 •  Sozialkompetenz (Fähigkeiten im  
 Umgang mit anderen Personen und 
 Gruppen). 
 Die Ausbildung erfordert von den Teilnehmenden  
 u. a. aktives Arbeiten in Gruppen, 
 eigenständiges Präsentieren von Arbeitsergebnissen, 
   Anwenden computergestützter  
 Lern programme (CBT) sowie die 
 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind 
 ein wichtiger Bestandteil der Arbeits - 
 schutzorganisation in den Betrieben. Sie 
 haben die Auf gabe, u. a. den Unternehmer/ 
 die Unternehmerin in allen Fragen 
 des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Sie 
 helfen, Unfallgefahren und arbeitsbedingte  
 Gesundheitsgefahren frühzeitig zu 
 erkennen und konstruktive Vorschläge zu 
 deren Minimierung vorzuschlagen.  
 Die Aufgaben der Sifa beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz  
 (ASiG). Weitere 
 Aspekte, z. B. zu den Voraussetzungen an 
 die Fachkunde sowie die Ausbildung, sind 
 in der Unfall verhütungsvorschrift DGUV 
 Vorschrift 2 dargestellt. Detaillierte Informationen  
 zum ASiG und der DGUV Vorschrift  
 2 finden Sie auf unseren 
 Internetseiten. 
 Die erforderliche Fachkunde für das Tätigwerden  
 als Sifa wird in Schritten vermittelt, 
  deren Abfolge die Grafik auf der 
 nach folgenden Seite zeigt. Neben den 
 Lehrgängen (Präsenzphasen) sind die drei 
 Selbstlernphasen sowie vier Lern erfolgs - 
 kontrollen (LEK) Bestandteil der Ausbildung. 
   
 Sifa