Ausbilder/in von Kranführern 
 Zielgruppe 
 Vorarbeiter/innen, Lagermeister/innen, 
 Ausbilder/innen 
 Voraussetzungen 
 •  Personen, die mit der Ausbildung von 
 Kranführer/innen befasst sind 
 •  Mindestalter 24 Jahre 
 •  Abgeschlossene Ausbildung als Kranfahrer  
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 und mind. 2 Jahre Erfahrung im 
 Umgang  mit Krananlagen 
 •  Meister oder mind. 4-jährige Tätigkeit 
 in gleichwertiger Funktion 
 Veranstaltungsdauer: 5 Tage  
 Kompetenzen 
 Die Teilnehmenden sind nach Abschluss 
 des Lehr gangs in der Lage, die Gefahren 
 im Hebe zeugbetrieb besser zu er kennen, 
 Maß nahmen zu deren Abwendung vor - 
 zuschlagen und Kranführer/innen entsprechend  
 zu unter weisen. 
 Themen 
 •  Verantwortung des/der Kranführers/in 
 •  Kranunfälle, Erste Hilfe und Rettungswesen  
 in den Betrieben 
 •  Bauvorschriften für Krane 
 ˛ Bauliche Einrichtungen 
 ˛ Sicherheitstechnische Einrichtungen 
 •  Wartung und Prüfung der Krane 
 •  Betriebsvorschriften für Krane 
 •  Kranarbeiten besonderer Art 
 ˛ Zusammenarbeit zweier Krane 
 ˛ Personentransport 
 •  Anschlagmittel und Anschlag methoden 
 •  Methoden und Inhalte der Ausbildung  
     von Kranführern/innen 
 PS 8