Ausbilder/in von Kranführern
Zielgruppe
Vorarbeiter/innen, Lagermeister/innen,
Ausbilder/innen
Voraussetzungen
• Personen, die mit der Ausbildung von
Kranführer/innen befasst sind
• Mindestalter 24 Jahre
• Abgeschlossene Ausbildung als Kranfahrer
62
und mind. 2 Jahre Erfahrung im
Umgang mit Krananlagen
• Meister oder mind. 4-jährige Tätigkeit
in gleichwertiger Funktion
Veranstaltungsdauer: 5 Tage
Kompetenzen
Die Teilnehmenden sind nach Abschluss
des Lehr gangs in der Lage, die Gefahren
im Hebe zeugbetrieb besser zu er kennen,
Maß nahmen zu deren Abwendung vor -
zuschlagen und Kranführer/innen entsprechend
zu unter weisen.
Themen
• Verantwortung des/der Kranführers/in
• Kranunfälle, Erste Hilfe und Rettungswesen
in den Betrieben
• Bauvorschriften für Krane
˛ Bauliche Einrichtungen
˛ Sicherheitstechnische Einrichtungen
• Wartung und Prüfung der Krane
• Betriebsvorschriften für Krane
• Kranarbeiten besonderer Art
˛ Zusammenarbeit zweier Krane
˛ Personentransport
• Anschlagmittel und Anschlag methoden
• Methoden und Inhalte der Ausbildung
von Kranführern/innen
PS 8