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Sifa
Die gesamte Ausbildung muss innerhalb
von drei Jahren abgeschlossen sein.
Zur Ausbildung zugelassen werden nur
Fachkräfte mit einer jährlichen Einsatzzeit
von mindestens 50 Stunden im Mitgliedsunternehmen
der BGHW.
Weitere Informationen zur Sifa-Ausbil -
dung entnehmen Sie bitte als wichtige
Vorabinformation unserer Schrift „Ausbildung
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sifa)“ BGHW-Kompakt M 118.
Durch führung eines Praktikums im Unternehmen.
Das Praktikum beinhaltet eine
mit der BGHW individuell vereinbarte
Aufgabe, in der das erworbene Wissen betriebsspezifisch
anzuwenden ist. Hierüber
ist ein Bericht zu erstellen.
Ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung
wird im Selbststudium – überwiegend
am Computer – absolviert. Die Selbstlern -
phasen bieten allen Teilnehmenden die
Möglichkeit, das Lerntempo individuell zu
bestimmen.
INFO: Ab 2022 wird die Sifa-Ausbildung
in einem neuen Ausbildungsformat angeboten.
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