
Sifa
Die Sifa-Ausbildung
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Das erfolgreiche Bestehen der einzelnen
LEK ist jeweils Voraussetzung für die
Zulassung zum nächsten Schritt der
Aus bildung.
Ziel der Ausbildung ist es, die für die Sifa-
Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse zu ver-mitteln,
wie z. B.
• Fachkompetenz auf dem Gebiet der
Arbeitssicherheit und des Gesundheits -
schutzes
• Methodenkompetenz (Kenntnisse von
Methoden und strukturierten Vor -
gehensweisen)
• Sozialkompetenz (Fähigkeiten im
Umgang mit anderen Personen und
Gruppen).
Die Ausbildung erfordert von den Teilneh-menden
u. a. aktives Arbeiten in Gruppen,
eigenständiges Präsentieren von Arbeits-ergebnissen,
Anwenden computerge-
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind
ein wichtiger Bestandteil der Arbeits -
schutzorganisation in den Betrieben. Sie
haben die Auf gabe, u. a. den Unterneh-mer/
die Unternehmerin in allen Fragen
des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Sie
helfen, Unfallgefahren und arbeitsbe-dingte
Gesundheitsgefahren frühzeitig zu
erkennen und konstruktive Vorschläge zu
deren Minimierung vorzuschlagen.
Die Aufgaben der Sifa beschreibt das Ar-beitssicherheitsgesetz
(ASiG). Weitere
Aspekte, z. B. zu den Voraussetzungen an
die Fachkunde sowie die Ausbildung, sind
in der Unfall verhütungsvorschrift DGUV
Vorschrift 2 dargestellt. Detaillierte Infor-mationen
zum ASiG und der DGUV Vor-schrift
2 finden Sie auf unseren
Internetseiten.
Die erforderliche Fachkunde für das Tätig-werden
als Sifa wird in Schritten vermit-telt,
deren Abfolge die Grafik auf der
nach folgenden Seite zeigt. Neben den
Lehrgängen (Präsenzphasen) sind die drei
Selbstlernphasen sowie vier Lern erfolgs -
kontrollen (LEK) Bestandteil der Ausbil-dung.