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Sifa
Die gesamte Ausbildung muss innerhalb
von drei Jahren abgeschlossen sein.
Zur Ausbildung zugelassen werden nur
Fachkräfte mit einer jährlichen Einsatzzeit
von mindestens 50 Stunden im Mitglieds-unternehmen
der BGHW.
Weitere Informationen zur Sifa-Ausbil -
dung entnehmen Sie bitte als wichtige
Vorabinformation unserer Schrift „Ausbil-dung
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sifa)“ BGHW-Kompakt M 118.
stützter Lern programme (CBT) sowie die
Durch führung eines Praktikums im Unter-nehmen.
Das Praktikum beinhaltet eine
mit der BGHW individuell vereinbarte
Aufgabe, in der das erworbene Wissen be-triebsspezifisch
anzuwenden ist. Hierüber
ist ein Bericht zu erstellen.
Ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung
wird im Selbststudium – überwiegend
am Computer – absolviert. Die Selbstlern -
phasen bieten allen Teilnehmenden die
Möglichkeit, das Lerntempo individuell zu
bestimmen.
INFO: Ab 2022 wird die Sifa-Ausbildung
in einem neuen Ausbildungsformat an-geboten.
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