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 Sifa 
 Die gesamte Ausbildung muss innerhalb  
 von drei Jahren abgeschlossen sein.  
   
 Zur Ausbildung zugelassen werden nur  
 Fachkräfte mit einer jährlichen Einsatzzeit  
 von mindestens 50 Stunden im Mitglieds-unternehmen  
 der BGHW.  
   
 Weitere Informationen zur Sifa-Ausbil - 
 dung entnehmen Sie bitte als wichtige  
 Vorabinformation unserer Schrift „Ausbil-dung  
 zur Fachkraft für Arbeitssicherheit  
 (Sifa)“ BGHW-Kompakt M 118.  
   
 stützter Lern programme (CBT) sowie die   
 Durch führung eines Praktikums im Unter-nehmen. 
  Das Praktikum beinhaltet eine  
 mit der BGHW individuell vereinbarte  
 Aufgabe, in der das erworbene Wissen be-triebsspezifisch  
 anzuwenden ist. Hierüber  
 ist ein Bericht zu erstellen.  
   
 Ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung  
 wird im Selbststudium – überwiegend   
 am Computer – absolviert. Die Selbstlern - 
 phasen bieten allen Teilnehmenden die  
 Möglichkeit, das Lerntempo individuell zu  
 bestimmen.   
 INFO: Ab 2022 wird die Sifa-Ausbildung  
 in einem neuen Ausbildungsformat an-geboten. 
   
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