
Die Sifa-Ausbildung
8
Das erfolgreiche Bestehen der einzelnen
LEK ist jeweils Voraussetzung für die
Zulassung zum nächsten Schritt der
Aus bildung.
Ziel der Ausbildung ist es, die für die Sifa-
Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln,
wie z. B.
• Fachkompetenz auf dem Gebiet der
Arbeitssicherheit und des Gesundheits -
schutzes
• Methodenkompetenz (Kenntnisse von
Methoden und strukturierten Vor -
gehensweisen)
• Sozialkompetenz (Fähigkeiten im
Umgang mit anderen Personen und
Gruppen).
Die Ausbildung erfordert von den Teilnehmenden
u. a. aktives Arbeiten in Gruppen,
eigenständiges Präsentieren von Arbeitsergebnissen,
Anwenden computerge-
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind
ein wichtiger Bestandteil der Arbeits -
schutzorganisation in den Betrieben. Sie
haben die Auf gabe, u. a. den Unternehmer/
die Unternehmerin in allen Fragen
des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Sie
helfen, Unfallgefahren und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren frühzeitig zu
erkennen und konstruktive Vorschläge zu
deren Minimierung vorzuschlagen.
Die Aufgaben der Sifa beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG). Weitere
Aspekte, z. B. zu den Voraussetzungen an
die Fachkunde sowie die Ausbildung, sind
in der Unfall verhütungsvorschrift DGUV
Vorschrift 2 dargestellt. Detaillierte Informationen
zum ASiG und der DGUV Vorschrift
2 finden Sie auf unseren
Internetseiten.
Die erforderliche Fachkunde für das Tätigwerden
als Sifa wird in Schritten vermittelt,
deren Abfolge die Grafik auf der
nach folgenden Seite zeigt. Neben den
Lehrgängen (Präsenzphasen) sind die drei
Selbstlernphasen sowie vier Lern erfolgs -
kontrollen (LEK) Bestandteil der Ausbildung.
Sifa